Umfang der Klasse | Mindestalter | Einschluss | Vorbesitz |
---|---|---|---|
A1 Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 125cm³, max. 11kW und 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kfz bis 15kW |
16 |
AM |
-- |
A2 Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 35kW und max. 0,2 kW/kg |
18 |
AM, A1 |
-- |
A Krafträder, auch mit Beiwagen, Dreirädrige Kfz mit mehr als 15kW |
24 21 |
AM, A1, A2 |
-- |
B Kfz bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, max. 8 Personen, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse, zulässige Gesamtmasse Zug max. 3.500kg, wenn zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg |
18/17* |
AM, L |
-- |
BE Kombination aus Kfz der Klasse B und Anhäger; zulässige Gesamtmasse Anhänger max. 3.500 kg |
18 |
AM, L | B |
L Zugmaschinen (Land-/Forstwirtschaft) bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h, Flurförderzeug (selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler) bis 25 km/h |
16 |
-- |
-- |
T Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils nur in Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhängern Bei Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h |
16 18 |
L |
-- |
* Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Die Sprechzeit ist Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr in der Filiale (Bannewitz, Hauptstraße
15).
Der Theorie Unterricht findet Donnerstag von 17:00 bis 20:00 Uhr in der Filiale (Bannewitz,
Hauptstraße 15) statt.
Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Mindestalter: 16 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse AM ein.
Mit der Klasse A1 gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 125 ccm, max. 11kW und 0,1 kW/kg sowie
dreirädrige Kfz bis 15kW führen.
Mindestalter: 18 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse AM und A1 ein.
Mit der Klasse A2 gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 35kW und max. 0,2 kW/kg führen.
Mindestalter: 24 Jahre (21 Jahre*/20 Jahre**)
Schließt die Führerscheinklasse AM, A1 und A2 ein.
Mit der Klasse A darf man uneingeschränkt alle Krafträder, auch mit Beiwagen, führen.
*Dreirädrige Kfz mit mehr als 15kW
**Bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2 (Theorie entfällt)
Besondere Ausbildungsfahrten* | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
---|---|---|---|
A1, A2, A (Ersterberb) |
5 |
4 |
3 |
A1 auf A2 A2 auf A (Vorbesitz: 2 Jahre) |
nur Praxisprüfung |
* Eine Ausbildungsfahrt entspricht 45 Minuten.
Führerscheinklasse | erster Führerschein | Führerschein vorhanden | ||
---|---|---|---|---|
Grundunterrichtseinheiten | klassenspezifische Unterrichtseinheiten | Grundunterrichtseinheiten | klassenspezifische Unterrichtseinheiten | |
A1, A2, A |
12 |
4 |
6 |
4 |
Eine Unterrichtseinheit entspricht 90 Minuten.
Nur mit einem Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann man für die
Prüfung zugelassen werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Mindestalter: 18/17 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse AM und L ein.
Mit der Klasse B gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Kfz bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, max. 8 Personen, auch mit Anhänger bis 750
kg zulässige Gesamtmasse,
zulässige Gesamtmasse Zug max. 3.500kg, wenn zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg führen.
Mindestalter: 18 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse AM und L ein.
Setzt die Führerscheinklasse B voraus.
Mit der Klasse BE gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf eine Kombination aus Kfz der Klasse B und Anhäger; zulässige Gesamtmasse Anhänger max. 3.500
kg führen.
Besondere Ausbildungsfahrten* | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
---|---|---|---|
B |
5 |
4 |
3 |
B auf BE |
3 |
1 |
1 |
* Eine Ausbildungsfahrt entspricht 45 Minuten.
Führerscheinklasse | erster Führerschein | Führerschein vorhanden | ||
---|---|---|---|---|
Grundunterrichtseinheiten | klassenspezifische Unterrichtseinheiten | Grundunterrichtseinheiten | klassenspezifische Unterrichtseinheiten | |
B |
12 |
2 |
6 |
2 |
B auf BE |
entfällt |
Eine Unterrichtseinheit entspricht 90 Minuten.
Nur mit einem Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann man für die
Prüfung zugelassen werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Bei begleitendem Fahren müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Mindestalter: 16 Jahre
Schließt keine Führerscheinklasse ein.
Mit der Klasse L gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Zugmaschinen (Land-/Forstwirtschaft) bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h,
Flurförderzeug (selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler) bis 25 km/h führen.
Mindestalter: 16 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse L ein.
Mit der Klasse T gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Zugmaschinen bis 60 km/h*, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils
nur in Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhängern führen.
* bis zum 18. Lebensjehr gelten die Einschränkungen der Führerscheinklasse L.
Besondere Ausbildungsfahrten* | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | |
---|---|---|---|---|
L, T |
nur Ünungsstunden |
* Eine Ausbildungsfahrt entspricht 45 Minuten.
Führerscheinklasse | erster Führerschein | Führerschein vorhanden | ||
---|---|---|---|---|
Grundunterrichtseinheiten | klassenspezifische Unterrichtseinheiten | Grundunterrichtseinheiten | klassenspezifische Unterrichtseinheiten | |
L |
12 |
2 |
-- |
-- |
T |
12 |
6 |
6 |
6 |
Eine Unterrichtseinheit entspricht 90 Minuten.
Nur mit einem Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann man für die
Prüfung zugelassen werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: