Führerschein

Umfang der Klasse Mindestalter Einschluss Vorbesitz
A1

Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 125cm³, max. 11kW und 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kfz bis 15kW

16

AM

--

A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 35kW und max. 0,2 kW/kg

18

AM, A1

--

A

Krafträder, auch mit Beiwagen,

Dreirädrige Kfz mit mehr als 15kW
Bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2

24


21
20

AM, A1, A2

--

B

Kfz bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, max. 8 Personen, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse, zulässige Gesamtmasse Zug max. 3.500kg, wenn zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg

18/17*

AM, L

--

BE

Kombination aus Kfz der Klasse B und Anhäger; zulässige Gesamtmasse Anhänger max. 3.500 kg

18

AM, L B
L

Zugmaschinen (Land-/Forstwirtschaft) bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h, Flurförderzeug (selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler) bis 25 km/h

16

--

--

T

Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils nur in Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhängern

Bei Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h

16



18

L

--


* Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Sprechzeit

Die Sprechzeit ist Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr in der Filiale (Bannewitz, Hauptstraße 15).

Theorie

Der Theorie Unterricht findet Donnerstag von 17:00 bis 20:00 Uhr in der Filiale (Bannewitz, Hauptstraße 15) statt.
Der Einstieg ist jederzeit möglich.

Motorrad

A1
, A2
, A

A1

Mindestalter: 16 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse AM ein.
Mit der Klasse A1 gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 125 ccm, max. 11kW und 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kfz bis 15kW führen.

A2

Mindestalter: 18 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse AM und A1 ein.
Mit der Klasse A2 gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 35kW und max. 0,2 kW/kg führen.

A

Mindestalter: 24 Jahre (21 Jahre*/20 Jahre**)
Schließt die Führerscheinklasse AM, A1 und A2 ein.
Mit der Klasse A darf man uneingeschränkt alle Krafträder, auch mit Beiwagen, führen.

*Dreirädrige Kfz mit mehr als 15kW
**Bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2 (Theorie entfällt)

Praxis

Besondere Ausbildungsfahrten* Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
A1, A2, A
(Ersterberb)

5

4

3

A1 auf A2
A2 auf A

(Vorbesitz: 2 Jahre)

nur Praxisprüfung

* Eine Ausbildungsfahrt entspricht 45 Minuten.

Theorie

Führerscheinklasse erster Führerschein Führerschein vorhanden
Grundunterrichtseinheiten klassenspezifische Unterrichtseinheiten Grundunterrichtseinheiten klassenspezifische Unterrichtseinheiten
A1, A2, A

12

4

6

4

Eine Unterrichtseinheit entspricht 90 Minuten.

Benötigte Unterlagen für den Führerschein-Antrag

Nur mit einem Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann man für die Prüfung zugelassen werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  1. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  3. Nachweis über eine Ausbildung in Erste-Hilfe-Maßnahmen
  4. Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

PKW

B
, BE

B

Mindestalter: 18/17 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse AM und L ein.
Mit der Klasse B gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Kfz bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, max. 8 Personen, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse,
zulässige Gesamtmasse Zug max. 3.500kg, wenn zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg führen.

BE

Mindestalter: 18 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse AM und L ein.
Setzt die Führerscheinklasse B voraus.
Mit der Klasse BE gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf eine Kombination aus Kfz der Klasse B und Anhäger; zulässige Gesamtmasse Anhänger max. 3.500 kg führen.

Praxis

Besondere Ausbildungsfahrten* Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
B

5

4

3

B auf BE

3

1

1

* Eine Ausbildungsfahrt entspricht 45 Minuten.

Theorie

Führerscheinklasse erster Führerschein Führerschein vorhanden
Grundunterrichtseinheiten klassenspezifische Unterrichtseinheiten Grundunterrichtseinheiten klassenspezifische Unterrichtseinheiten
B

12

2

6

2

B auf BE

entfällt

Eine Unterrichtseinheit entspricht 90 Minuten.

Benötigte Unterlagen für den Führerschein-Antrag

Nur mit einem Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann man für die Prüfung zugelassen werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  1. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  3. Nachweis über eine Ausbildung in Erste-Hilfe-Maßnahmen
  4. Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Bei begleitendem Fahren müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en)
  2. Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
  3. Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)

Zugmaschinen

L
, T

L

Mindestalter: 16 Jahre
Schließt keine Führerscheinklasse ein.
Mit der Klasse L gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Zugmaschinen (Land-/Forstwirtschaft) bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h, Flurförderzeug (selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler) bis 25 km/h führen.

T

Mindestalter: 16 Jahre
Schließt die Führerscheinklasse L ein.
Mit der Klasse T gibt es folgende Einschränkungen:
Man darf Zugmaschinen bis 60 km/h*, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils nur in Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhängern führen.

* bis zum 18. Lebensjehr gelten die Einschränkungen der Führerscheinklasse L.

Praxis

Besondere Ausbildungsfahrten* Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Schulung auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
L, T

nur Ünungsstunden

* Eine Ausbildungsfahrt entspricht 45 Minuten.

Theorie

Führerscheinklasse erster Führerschein Führerschein vorhanden
Grundunterrichtseinheiten klassenspezifische Unterrichtseinheiten Grundunterrichtseinheiten klassenspezifische Unterrichtseinheiten
L

12

2

--

--

T

12

6

6

6

Eine Unterrichtseinheit entspricht 90 Minuten.

Benötigte Unterlagen für den Führerschein-Antrag

Nur mit einem Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann man für die Prüfung zugelassen werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  1. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  3. Nachweis über eine Ausbildung in Erste-Hilfe-Maßnahmen
  4. Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)